Disziplin und Disziplinarverträge

Durch gute Erfahrungen bei den Rauchern bestärkt, haben wir inzwischen auch Verhaltensverträge mit Kindern, die Disziplinschwierigkeiten zeigen.

Die Klassenlehrkräfte vereinbaren mit ihnen dann auch mal, dass ein bestimmtes Verhalten nicht wieder auftreten sollte. Das wird selbstverständlich nicht nur "hingeklatscht", sondern mit den Betroffenen besprochen. Ein Verhaltensvertrag hat nur dann einen Wert, wenn das Fehlverhalten eingesehen wird.

 

Auf das Verhalten legen wir Wert: Jungs und Mädchen stehen zum Gruß beim Unterrichtsbeginn auf, Baseballkappen sind im Unterricht nicht erlaubt, Kaugummi und essen ohnehin nicht, Zuspätkommen wird notiert.

 

Und dann gibt es natürlich die Kinder und Jugendliche, die größere und große Disziplinarprobleme haben. Denen helfen wir und denen geben wir viele Chancen. Aber Chancen muss man auch ergreifen, wenn man sie erhält! Deshalb machen wir immer wieder Klassenkonferenzen, bei denen wir uns mit lernunwilligen und disziplinlosen Schülern befassen. Wir haben eine Reihe von Kooperationspartnern, die uns helfen, diese Erziehungsarbeit zu leisten. So gibt es zum Beispiel Sozialdienste in der Kreisklinik.

 

Aber auch das wollen wir deutlich sagen: Wenn alle unsere Bemühungen nicht fruchten, kann es auch zu Schulverweisen kommen. Nicht nur derjenige, der Probleme hat, hat ein Recht auf Zuwendung, die vielen, vielen anderen, die große Mehrheit nämlich, die ohne Schwierigkeiten den Weg durch die Schule nimmt, hat auch ein Recht auf Unterricht und Zuwendung.